Das Ende von Social Media?

*Werbung, unbeauftragt 

Stellt euch vor, ihr markiert auf Instagram einen Freund und kassiert dafür eine Strafe. Klingt unwahrscheinlich? Ist es aber nicht. Im jüngsten Abmahnfall richten sich alle Augen auf Vreni Frost, die sogar eine Crowdfunding Aktion ins Leben gerufen hat, um ihre Gerichtskosten zu bezahlen.

Die verschärfte Gesetzeslage führt nun zu Verwirrung in der Influencerszene. Was muss man kennzeichnen? Wann muss man was wie kennzeichnen? Wo muss man kennzeichnen?
Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat blogst_ gemeinsam mit Dr. Thomas Schwenke, der sich als Anwalt auf Social Media Recht spezialisiert hat, gestern einen Instagram-Live-Stream veranstaltet, um die Rechtslage zu klären. (Ihr könnte den Stream auf dem Instagramaccount von blogst übrigens HIER ansehen.)

Auch mich betrifft die neue Gesetzeslage. Von meinen derzeitigen 863 Instagram-Fotos muss ich fast jedes als Werbung rückwirkend kennzeichnen, auch wenn das Bild nicht im Zuge einer Presseeinladung entstanden ist, oder ich bezahlt wurde.
Im Folgenden möchte ich euch die wichtigsten Punkte des Live-Streams zusammenfassen:

Ab wann kann man abgemahnt werden?

Das Wort Influencer kennt das Gericht nicht. Sobald man eine geschäftliche Tätigkeit besitzt, treffen einen die Kennzeichnungspflichten – es kommt nicht auf die Followerzahl an. Sobald man einmal „infiziert“ ist, das heißt, sobald man einmal eine Presseeinladung angenommen hat und sobald man eine kostenpflichtige Kooperation angenommen hat – also sobald man einmal eine geschäftliche Tätigkeit hatte, ist man betroffen, auch wenn der Rest des Accounts privat ist.

Verlag vs. Influencer

Das Gericht hält an der traditionellen Sichtweise fest. Wenn ein Verlag als solcher erkennbar ist, kann man sich denken, dass dieser eine Werbeabsicht besitzt. Man kann sich darauf verlassen, dass dieser redaktionell arbeitet und von mittelbaren Werbeabsichten trennt. Bei Einzelpersonen, wie Influencern kann man das nicht.

Wo gelten die Kennzeichnungspflichten?

  • Für alle Social Media Kanäle und den Blog!
    Instagram, Facebook, Twitter, Pinterest etc…

Wie kennzeichnet man?

  • Die Kennzeichnung muss immer zu Beginn des Posts stehen! Nicht am Ende des Beitrages und nicht in einer Hashtagwolke!
  • Wenn man aus freien Stücken Etwas empfiehlt: Werbung, unbeauftragt 
    Unbeauftragt muss man dazuschreiben, damit nicht die Firma gegen einen vorgehen kann
  • Der sicherste Weg ist gar nicht zu taggen
  • Man muss klar machen, dass es sich um Werbung handelt, auch bei redaktionellen Beiträgen (z.B. Café-Empfehlungen in München)

Was muss streng genommen gekennzeichnet werden?

  • Jedes Bild, auf dem ein anderer Account markiert wurde
  • Jedes Bild, auf dem eine Ort markiert wurde
  • Jedes Bild, auf dem ein Produkt deutlich präsentiert und herausgestellt wird
  • Jeder Blogpost, der die oben genannten Faktoren erfüllt

Wettbewerbsverstöße

Auch darauf muss man nun strenger achten. Wenn man Produkte z.B. als „gesund“ bezeichnet, oder Aussagen wie „das beste Eis“ tätigt, ist das ein Wettbewerbsverstoß und darf nicht so geschrieben werden. In diese Falle kann man mit Aussagen wie: „Ich bin heute mit einem gesunden Frühstück bei *xyz* in den Tag gestartet“ schnell mal tappen.

 

Für alle weiteren Fragen empfehle ich euch den Live-Stream anzuschauen! Der sollte all eure Fragen klären.

*Alle Angaben ohne Gewähr.

Munichinside Bapas

5 Gedanken zu „Das Ende von Social Media?&8220;

    1. Liebe Denise,
      herzlichen Dank für dein Feedback! Das Thema betrifft und (leider) alle und deshalb dachte ich mir, ich schreibe es noch einmal zusammen. Danke für die Verlinkung!
      LG Katharina

  1. Liebe Katharina,
    vielen herzlichen Dank für deinen tollen wichtigen Beitrag. Das Thema ist so wichtig, dass jede von uns wissen muss, wenn wir auch nur privat online unterwegs sind!

    Liebe Grüße vom Taha
    Vorstandsmitglied im PresseClub München e.V.

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